Fragen

Allgemeine Hinweise zur Sprachtherapie

Sprachtherapie (Logopädie) ist ein medizinisch indiziertes Heilmittel. Die Kosten für sprachtherapeutische Behandlungen werden nach ärztlicher Abklärung durch die Krankenkassen getragen. Der unten stehende „Wegweiser“ gibt detailliert Auskunft über den Weg zur Sprachtherapie:

Allgemeine Hinweise zur Sprachtherapie für Kinder

Ihr Kind soll sprachtherapeutisch versorgt werden? Um diese Frage zu klären, beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:

  • Sprechen Sie bitte vorab immer mit Ihrem Arzt und klären Sie gemeinsam ab, ob eine sprachtherapeutische Versorgung für Ihr Kind notwendig ist oder nicht bzw. welche Vorgehensweisen nötig sind, damit ein Rezept ausgestellt werden kann. Bedenken Sie: Ihr Arzt (meistens Kinderarzt oder H-N-O-Arzt) ist in erster Linie entscheidender Ansprechpartner für die therapeutische Versorgung Ihres Kindes!
    Bei Behandlungen, die in Zusammenhang mit kieferorthopädischen Gesichtspunkten stehen (z.B. falsches Schluckmuster), sind Zahnärzte oder Kieferorthopäden die richtigen Ansprechpartner.
    ! Sprachtherapie ist ein medizinisch indiziertes Heilmittel.
  • Wenn der Arzt eine Abklärung oder eine Behandlung empfiehlt, stellt er eine Heilmittelverordnung (Rezept) aus.
  • Die Kosten für die Sprachtherapie werden dann voll von der Krankenkasse getragen.
  • Vereinbaren Sie danach persönlich oder telefonisch mit uns einen Termin zur Erstvorstellung. Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen zur Therapie.

Weiterführende Informationen

Stimme/Stimmstörungen (Zitate)

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Kindliche Hörstörungen

PDF-Downwload (188,2 KiB)

Therapiebedarf bei Kindern

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Ebenen der kindlichen Sprachentwicklung

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Allgemeine Hinweise zur Sprachtherapie für Erwachsene

Stimmstörungen, Sprach- und Sprechstörungen nach Schlaganfall, Schädelhirntrauma, Laryngektomie, Parkinson, MS, ALS

Auf Anraten Ihres Arztes sollen Sie/Ihr Angehöriger auch nach dem Krankenhausaufenthalt (bzw. nach der Reha) weiter sprachtherapeutisch versorgt werden? Beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:

  • Sprechen Sie bitte zunächst mit Ihrem Hausarzt und klären Sie gemeinsam ab, ob auch er eine sprachtherapeutische Versorgung für notwendig hält. Er stellt Ihnen dann eine Verordnung zur Sprachtherapie aus (Musterbogen 14).
  • Manchmal überweist er vorab noch an einen Spezialisten (H-N-O-Arzt oder Neurologe), der z.B. noch einen Hörtest vornimmt.
  • Sobald Sie ein Verordnung zur Sprachtherapie erhalten haben, kann die Behandlung beginnen.
  • Setzen sie sich persönlich oder telefonisch mit uns in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren
  • Die Sprachtherapie kann in der Praxis oder bei Bedarf auch als Hausbesuch durchgeführt werden.
  • Die Behandlung wird von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene Patienten müssen, wenn nicht von der Zuzahlung befreit, einen Eigenanteil von 15% tragen.

Weiterführende Informationen

Stimme/Stimmstörungen (Zitate)

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