Auf Anraten Ihres Arztes sollen Sie/Ihr Angehöriger auch nach dem Krankenhausaufenthalt (bzw. nach der Reha) weiter sprachtherapeutisch versorgt werden? Beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:
- Sprechen Sie bitte zunächst mit Ihrem Hausarzt und klären Sie gemeinsam ab, ob auch er eine sprachtherapeutische Versorgung für notwendig hält. Er stellt Ihnen dann eine Verordnung zur Sprachtherapie aus (Musterbogen 14).
- Manchmal überweist er vorab noch an einen Spezialisten (H-N-O-Arzt oder Neurologe), der z.B. noch einen Hörtest vornimmt.
- Sobald Sie ein Verordnung zur Sprachtherapie erhalten haben, kann die Behandlung beginnen.
- Setzen sie sich persönlich oder telefonisch mit uns in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren
- Die Sprachtherapie kann in der Praxis oder bei Bedarf auch als Hausbesuch durchgeführt werden.
- Die Behandlung wird von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene Patienten müssen, wenn nicht von der Zuzahlung befreit, einen Eigenanteil von 15% tragen.